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E528 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Magnesiumhydroxid, ein Säureregulator und Festigungsmittel, der in Lebensmitteln zur pH-Wert-Regulierung eingesetzt wird.
Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Tipps & Infos zu GesundheitsthemenE528 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Magnesiumhydroxid, ein Säureregulator und Festigungsmittel, der in Lebensmitteln zur pH-Wert-Regulierung eingesetzt wird.
E528 bezeichnet Magnesiumhydroxid, eine anorganische Verbindung mit der chemischen Formel Mg(OH)₂. Als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union wird E528 hauptsächlich als Säureregulator und Festigungsmittel verwendet. Die Substanz ist ein weißes, geruchloses Pulver, das in Wasser kaum löslich ist und eine schwach alkalische Reaktion zeigt.
Magnesiumhydroxid kommt in der Natur als Mineral Brucit vor. Für den industriellen Einsatz wird es in der Regel synthetisch hergestellt, indem Magnesiumsalzlösungen (z. B. Magnesiumchlorid) mit Calciumhydroxid oder Natriumhydroxid versetzt werden. Dabei entsteht ein weißer Niederschlag aus Magnesiumhydroxid, der filtriert, gewaschen und getrocknet wird.
In der Lebensmittelindustrie erfüllt E528 mehrere Funktionen:
Typische Produkte, in denen E528 vorkommen kann, sind Backwaren, Süßwaren, Kakaopulver sowie bestimmte Gemüse- und Obstkonserven.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Magnesiumhydroxid als sicher für den Einsatz in Lebensmitteln bewertet, sofern es in den zugelassenen Mengen verwendet wird. Magnesium ist ein essenzielles Mineral, das der menschliche Körper für viele Stoffwechselprozesse benötigt, darunter Muskel- und Nervenfunktion sowie Knochenaufbau.
In höheren Dosen wirkt Magnesiumhydroxid abführend (laxierend), weshalb ein übermäßiger Verzehr vermieden werden sollte. Bei normaler Aufnahme über Lebensmittel bestehen jedoch keine gesundheitlichen Bedenken. Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion sollten die Aufnahme von Magnesiumverbindungen jedoch mit einem Arzt besprechen.
Gemäß der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG Nr. 1333/2008) muss E528 in der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E528 oder unter der Bezeichnung Magnesiumhydroxid angegeben werden. Die erlaubten Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie.
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