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E1403 ist gebleichte Stärke, ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff, der als Verdickungsmittel und Stabilisator in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt wird.
Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Tipps & Infos zu GesundheitsthemenE1403 ist gebleichte Stärke, ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff, der als Verdickungsmittel und Stabilisator in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E1403 bezeichnet gebleichte Stärke, eine chemisch modifizierte Form natürlicher Stärke. Sie wird durch Behandlung von Stärke mit zugelassenen Bleichmitteln – wie Natriumhypochlorit oder Wasserstoffperoxid – hergestellt. Dabei werden Farbpigmente entfernt und die funktionellen Eigenschaften der Stärke verbessert. In der Europäischen Union ist E1403 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird in der Lebensmittelindustrie vielseitig eingesetzt.
Gebleichte Stärke wird aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen, typischerweise aus:
Die natürliche Stärke wird zunächst extrahiert und anschließend einem kontrollierten Bleichprozess unterzogen. Durch diesen Prozess werden unerwünschte Farbstoffe, Fettrückstände und andere Verunreinigungen entfernt. Das Ergebnis ist eine weißere, reinere Stärke mit verbesserter Viskosität und Stabilität.
E1403 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln als funktionaler Zusatzstoff eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Gebleichte Stärke erfüllt in Lebensmitteln mehrere wichtige technologische Aufgaben:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gebleichte Stärke (E1403) bewertet. Die Behörde stuft den Stoff bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Lebensmitteln als sicher ein. Es wurden keine spezifischen numerischen ADI-Werte (Acceptable Daily Intake) festgelegt, was bedeutet, dass die Substanz im Rahmen der guten Herstellungspraxis (quantum satis) verwendet werden darf.
Bleichmittelrückstände in der fertigen Stärke sind durch gesetzliche Grenzwerte kontrolliert und liegen weit unterhalb gesundheitlich bedenklicher Mengen. Dennoch sollten Personen mit bekannten Stärke- oder Getreideallergie die jeweilige Ausgangsquelle (z. B. Weizen) beachten, da allergene Proteine im Produktionsprozess möglicherweise nicht vollständig entfernt werden.
In der EU ist E1403 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Lebensmittelhersteller sind verpflichtet, den Zusatzstoff in der Zutatenliste entweder unter seinem E-Nummer-Namen (E1403) oder seiner Bezeichnung (gebleichte Stärke) anzugeben. Die Verwendung ist auf zugelassene Lebensmittelkategorien beschränkt und unterliegt den jeweiligen Mengenbeschränkungen.
Gebleichte Stärke gehört zur Gruppe der modifizierten Stärken (E1400–E1451). Im Vergleich zu anderen Modifikationen:
Gebleichte Stärke gilt als eine der weniger stark modifizierten Stärken, da nur die Farbpigmente und Verunreinigungen entfernt werden, die chemische Grundstruktur der Stärke jedoch weitgehend erhalten bleibt.
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