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E132 ist ein blauer Lebensmittelfarbstoff, auch bekannt als Indigotin oder Indigo Carmin, der in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika eingesetzt wird.
Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Tipps & Infos zu GesundheitsthemenE132 ist ein blauer Lebensmittelfarbstoff, auch bekannt als Indigotin oder Indigo Carmin, der in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika eingesetzt wird.
E132, auch bekannt als Indigotin oder Indigo Carmin, ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff, der zur Gruppe der Azofarbstoffe zaehlt. Er wird aus Indigopflanzenfarbstoff synthetisch hergestellt und verleiht Lebensmitteln, Getraenken, Arzneimitteln und Kosmetika eine charakteristische blaue bis blau-gruene Farbe. In der Europaeischen Union ist E132 als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff gelistet und unterliegt strengen Hoechstmengenregelungen gemaess der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Indigotin wird synthetisch durch chemische Sulfurierung von Indigo gewonnen. Der Name leitet sich vom Indigopflanzenfarbstoff ab, der seit Jahrtausenden als natuerlicher Farbstoff bekannt ist. Das synthetische Pendant wird jedoch bevorzugt, da es konstante Qualitaet und Faerbeeigenschaften bietet. Die chemische Bezeichnung lautet Dinatrium-2,2-[(3,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-indol-2-yliden)(3-oxo-1,3-dihydro-2H-indol-2-yliden)methyl]dibenzolsulfonat.
E132 wird in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt, darunter:
In der Medizin wird Indigotin auch als diagnostisches Hilfsmittel bei der Nierenfunktionspruefung und zur Identifikation von Harnleckagen eingesetzt.
Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) haben E132 als allgemein sicher fuer den menschlichen Verzehr eingestuft. Der Acceptable Daily Intake (ADI) betraegt 5 mg pro Kilogramm Koerpergewicht pro Tag.
Bei empfindlichen Personen koennen in seltenen Faellen folgende Reaktionen auftreten:
Im Gegensatz zu einigen anderen Azofarbstoffen (z.B. E102 Tartrazin) steht E132 nicht im Zusammenhang mit dem sogenannten Southampton-Effekt, also einer erhoehten Hyperaktivitaet bei Kindern. Dennoch empfehlen Fachgesellschaften, den Konsum von kuenstlichen Farbstoffen bei Kindern zu begrenzen.
In der EU muss E132 im Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln mit dem Namen Indigotin oder der E-Nummer E132 angegeben werden. Eine spezielle Warnhinweispflicht (wie bei bestimmten Azofarbstoffen) besteht fuer E132 aktuell nicht.
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