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E104 (Chinolingelb) ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff, der Speisen und Getränken eine gelblich-grüne Farbe verleiht. Er ist in der EU zugelassen, aber kennzeichnungspflichtig.
Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Tipps & Infos zu GesundheitsthemenE104 (Chinolingelb) ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff, der Speisen und Getränken eine gelblich-grüne Farbe verleiht. Er ist in der EU zugelassen, aber kennzeichnungspflichtig.
E104, auch bekannt als Chinolingelb, ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff aus der Gruppe der Chinolinfarbstoffe. Er verleiht Lebensmitteln und Getränken eine charakteristische gelblich-grüne bis gelbe Farbe. E104 wird aus Steinkohlenteer gewonnen und zählt zu den sogenannten Azofarbstoffen im weiteren Sinne, obwohl er chemisch gesehen kein klassischer Azofarbstoff ist.
E104 wird in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, darunter:
In der Europäischen Union ist der Einsatz von E104 in Lebensmitteln zugelassen, jedoch auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt und mengenmäßig reguliert.
Seit 2010 müssen Lebensmittel in der EU, die E104 enthalten, mit dem Warnhinweis Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen gekennzeichnet werden. Diese Pflicht basiert auf der sogenannten Southampton-Studie (McCann et al., 2007), die einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Konsum bestimmter Lebensmittelfarbstoffe und einer erhöhten Hyperaktivität bei Kindern feststellte. E104 war Teil des in dieser Studie untersuchten Farbstoffgemisches.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E104 mehrfach bewertet. Die aktuelle akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) wurde auf 0,5 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt. Bei Einhaltung der zugelassenen Höchstmengen in Lebensmitteln gilt E104 für die allgemeine Bevölkerung als sicher.
Dennoch bestehen folgende Sicherheitshinweise:
Chinolingelb besteht chemisch aus einem Gemisch von Mono-, Di- und Trisulfonaten des 2-(2-Chinolyl)indan-1,3-dions. Es ist wasserlöslich und thermostabil, was es für viele Lebensmittelanwendungen geeignet macht. Der Farbstoff ist lichtbeständig und behält seine Farbe auch bei der Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln.
In der Europäischen Union ist E104 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie und liegen typischerweise zwischen 10 und 100 mg/kg bzw. mg/l. Für bestimmte Lebensmittel wie Obst und Gemüse, Fleisch, Milchprodukte und Babynahrung ist die Verwendung von E104 verboten.
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