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E335 bezeichnet Natriumtartrate, Salze der Weinsäure, die als Säureregulatoren und Stabilisatoren in Lebensmitteln eingesetzt werden und als unbedenklich gelten.
Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Tipps & Infos zu GesundheitsthemenE335 bezeichnet Natriumtartrate, Salze der Weinsäure, die als Säureregulatoren und Stabilisatoren in Lebensmitteln eingesetzt werden und als unbedenklich gelten.
E335 ist die europäische Lebensmittelzusatznummer für Natriumtartrate. Dabei handelt es sich um Natriumsalze der Weinsäure (Tartratsäure), die natürlicherweise in Weintrauben und anderen Früchten vorkommt. E335 umfasst zwei Verbindungen: Mononatriumtartrat (E335i) und Dinatriumtartrat (E335ii), je nachdem, ob ein oder zwei Wasserstoffatome der Weinsäure durch Natrium ersetzt wurden.
Natriumtartrate werden vorwiegend aus Weinstein gewonnen, einem Nebenprodukt der Weinherstellung. Weinstein ist das rohe Kaliumhydrogentartrat, das sich an den Innenwänden von Weinfässern absetzt. Durch chemische Umwandlung dieses Rohstoffs werden die Natriumsalze hergestellt. Die Substanz kann also als naturidentisch oder naturbasiert betrachtet werden.
E335 wird in der Lebensmittelindustrie vor allem für folgende Zwecke eingesetzt:
Typische Lebensmittel, in denen E335 vorkommt, sind Backtriebmittel, Käsezubereitungen, Fruchtgelees, Konfitüren, Süßwaren und bestimmte Getränke.
Natriumtartrate gelten von den zuständigen Behörden als sicher. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie das Gemeinsame Sachverständigengremium für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO und FAO (JECFA) haben E335 bewertet und keinen festgelegten Wert für die akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) festgelegt, was bedeutet, dass die Substanz bei üblichen Verzehrmengen als unbedenklich eingestuft wird.
Tartrate werden im Körper nicht nennenswert gespeichert, sondern über die Nieren ausgeschieden. Bei normaler Nierenfunktion und üblichem Konsum bestehen keine gesundheitlichen Bedenken. Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion oder natriumarmer Diät sollten jedoch auf ihren Natriumgehalt in der Ernährung achten, da E335 als Natriumverbindung zur Natriumzufuhr beiträgt.
In der Europäischen Union ist E335 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Es muss im Zutatenverzeichnis verpackter Lebensmittel entweder als E335 oder unter dem Namen Natriumtartrate ausgewiesen werden. Es existieren produktspezifische Höchstmengen, die je nach Lebensmittelkategorie variieren.
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