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Folgemilch ist eine speziell entwickelte Säuglingsnahrung für Babys ab dem 6. Lebensmonat als Ergänzung zur Beikost. Sie basiert auf Kuhmilch und ist auf den Nährstoffbedarf älterer Säuglinge abgestimmt.
Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Tipps & Infos zu GesundheitsthemenFolgemilch ist eine speziell entwickelte Säuglingsnahrung für Babys ab dem 6. Lebensmonat als Ergänzung zur Beikost. Sie basiert auf Kuhmilch und ist auf den Nährstoffbedarf älterer Säuglinge abgestimmt.
Folgemilch (auch Folgenahrung genannt) ist eine industriell hergestellte Säuglingsmilchnahrung, die speziell für Babys ab dem 6. Lebensmonat konzipiert wurde. Sie wird als Ergänzung zur Beikost eingesetzt und folgt auf die Anfangsmilch (Stufe 1-Nahrung). Folgemilch ist in verschiedenen Stufen erhältlich, häufig als Folgemilch 2 (ab dem 6. Monat) und Folgemilch 3 (ab dem 10. oder 12. Monat).
Folgemilch basiert in der Regel auf Kuhmilchprotein und ist so angepasst, dass sie den veränderten Nährstoffbedarf älterer Säuglinge deckt. Typische Inhaltsstoffe sind:
Im Gegensatz zur Anfangsmilch (Stufe 1), die als alleinige Nahrung für Neugeborene und junge Säuglinge geeignet ist, darf Folgemilch nicht als einzige Nahrungsquelle verwendet werden. Sie ist ausdrücklich als Ergänzung zur Beikost gedacht. Der Proteingehalt ist in der Folgemilch höher, was für jüngere Säuglinge noch nicht geeignet wäre.
Folgemilch wird eingesetzt, wenn:
Wichtig: Muttermilch bleibt laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) die beste Ernährung für Säuglinge und sollte, wenn möglich, bis zum Ende des ersten Lebensjahres und darüber hinaus fortgeführt werden.
Aus ernährungsmedizinischer Sicht ist Folgemilch nicht zwingend erforderlich. Gestillte Babys oder Kinder, die Anfangsmilch erhalten, können diese auch nach dem 6. Monat weiter bekommen. Folgemilch bietet keinen nachgewiesenen gesundheitlichen Vorteil gegenüber der weitergeführten Anfangsmilch oder dem Stillen. Das Deutsche Institut für Ernährungsmedizin und Diätetik sowie die Nationale Stillkommission weisen darauf hin, dass Folgemilch vor allem ein Marketingprodukt darstellt.
In Deutschland und der Europäischen Union unterliegt Folgemilch strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/127 regelt die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Vermarktung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte sicher und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.
Bei der Zubereitung von Folgemilch sind folgende Punkte zu beachten:
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